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Allgemeine Geschäftsbedingungen 


§1 – Geltungsbereich und Definitionen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der HRgarden GmbH (nachfolgend "HRgarden" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

HRgarden ist eine HR-Serviceagentur, die Dienstleistungen im Bereich des Personalmarketings anbietet. 
§2 – Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen HRgarden und dem Kunden kommt zustande, sobald beide Parteien eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet haben oder der Kunde schriftlich die Annahme eines Angebots von HRgarden bestätigt hat. Alle Angebote von HRgarden sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. HRgarden ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzusetzen. Der Kunde verpflichtet sich, HRgarden umgehend über wesentliche Änderungen in seiner Firmierung, Anschrift, Rechtsform oder USt-ID zu informieren. Falls solche Änderungen die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen seitens HRgarden beeinträchtigen könnten, behält sich HRgarden das Recht vor, eine Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts zu verlangen.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit HRgarden auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HRgarden. Bei einem Inhaberwechsel oder der Veräußerung der Dienstleistungen ist die Übertragung ohne Zustimmung von HRgarden nicht gestattet. In diesem Fall behält sich HRgarden das Recht vor, dem Kunden die laufenden Kosten gemäß dem bestehenden Vertrag weiterhin in Rechnung zu stellen.

§3 – Preise

Die Preise für die Dienstleistungen von HRgarden richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder individuellen Vereinbarungen zwischen HRgarden und dem Kunden. Die Preise für die vereinbarten Dienstleistungen, wie in den Auftragsformularen angegeben, setzen sich aus einmaligen Einrichtungsgebühren und monatlichen Folgekosten zusammen.

§4 – Zahlungen

Die Zahlungen erfolgen auf Grundlage von Rechnungen, die HRgarden dem Kunden nach Erstellung zusendet. Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der genannten Frist beglichen werden, sendet HRgarden dem Kunden eine Mahnung. Die Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Bei Rahmenverträgen erfolgt die Rechnungserstellung nach Freigabe der ersten Leistung. Wird nach Fertigstellung der Auftragsbestätigung ein späterer Liefertermin gewünscht, so wird die Rechnung unter dem Datum der Bereitstellung der Leistung ausgestellt. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag bei HRgarden gutgeschrieben ist. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist HRgarden zum sofortigen Rücktritt / Aussetzung des Vertrages ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt.

§5 – Daten
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte. Dies gilt insbesondere für Social Media Stellenanzeigen, Suchbegriffe, Keywords und Texte. 

§6 – Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass HRgarden im Rahmen des Vertrags personen - oder unternehmensbezogene Daten speichert, ändert, löscht und gegebenenfalls an Dritte übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist. HRgarden verpflichtet sich, die Weitergabe von Kundeninformationen an Dritte zu unterlassen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder zur Vertragserfüllung notwendig ist.
§7 – Vertragslaufzeiten
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den von HRGarden festgelegten Laufzeiten oder den individuellen vertraglichen Vereinbarungen zwischen HRGarden und dem Kunden. 

Die Vertragslaufzeit für Probemonat / Testphase / Light Paket beträgt üblicherweise einen Monat und wird nach Ablauf automatisch beendet. 

§7 – Kündigung

Der Kunde kann das Vertragsverhältnis gemäß der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist in den schriftlichen Vereinbarungen für Referenzpartner oder Kunden ohne Angabe von Gründen kündigen, indem er HRgarden dies schriftlich mitteilt. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen bleiben für das gesamte Vertragsverhältnis bestehen. HRgarden behält sich das Recht vor, bereits laufende Verträge ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen, indem sie dieses dem betreffenden Kunden schriftlich mitteilt.
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuellen Absprache mit dem Kunden. Sie verlängert sich zu den gleichen Konditionen, wenn keine Kündigung 3 Werktage vor Ende der Ablauffrist erfolgt. Die Kündigung hat schriftlich oder per bestätigter E-Mail zu erfolgen. Dateien, die auf dem Server von HRgarden liegen, können von HRgarden zu eigenen Zwecken weiterverwendet werden.

§8 – Urheberrecht

Das Urheberrecht an allen von HRgarden erstellten Arbeiten verbleibt bei HRgarden. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt seiner Webseite, seiner Stellenanzeigen und seiner Beiträge in den sozialen Medien sowie für deren Einhaltung von Urheberrechten, Jugendschutzbestimmungen, Teledatengesetzen, Pressegesetzen und Rechten am eigenen Bild. 

§9 – Erfüllung und Gewährleistung

HRgarden erbringt die vereinbarten Dienstleistungen gemäß den schriftlichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Die Umsetzung erfolgt nach individueller Absprache mit dem Kunden, unter Berücksichtigung seiner Interessen, Präferenzen, Ziele und Zielgruppen. HRgarden unterstützt den Kunden dabei, seine Ziele im Bereich Personalmarketing zu erreichen, wobei das Hauptziel darin besteht, qualifizierte Bewerber anzuziehen und die Sichtbarkeit des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. HRgarden übernimmt die Verantwortung für die vereinbarten Maßnahmen, um diese Ziele zu verwirklichen. Die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen werden je nach Art der Dienstleistung und Zielsetzung des Kunden in einem angemessenen Zeitrahmen sichtbar. HRgarden verpflichtet sich dazu, die Dienstleistungen professionell und mit angemessener Sorgfalt durchzuführen. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Wirkung von Personalmarketing-Maßnahmen und die Positionierung von Stellenanzeigen in Online-Portalen und sozialen Medien von verschiedenen Faktoren abhängen können und sich daher jederzeit ändern können. HRgarden strebt jedoch an, die besten Ergebnisse für den Kunden zu erzielen und eine optimale Positionierung in den relevanten Medien sicherzustellen.

§10 – Leistung

Alle Leistungsvereinbarungen sind schriftlich festzuhalten. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, Streiks oder ähnlicher Umstände, die die fristgerechte Erfüllung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen beide Parteien nach Ablauf von 20 Werktagen nach dem Terminende zum Rücktritt vom Vertrag. Im Falle von Unmöglichkeit der Dienstleistungserbringung aufgrund solcher Umstände werden die Parteien von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung befreit.

§11 – Gewährleistung und Verstoß

Die Gewährleistungsfrist für von HRgarden erbrachte Dienstleistungen beträgt sechs Monate. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich und detailliert zu dokumentieren und HRgarden mitzuteilen. Der Kunde hat HRgarden nach Kräften bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen. HRgarden haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler, Komponenten oder Produkte Dritter, Computerviren oder nicht von HRgarden durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen verursacht werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass Suchmaschinenanbieter jederzeit berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen. HRgarden übernimmt keine Haftung für solche Maßnahmen. Dasselbe gilt auch für Stellenanzeigen und organische Beiträge in den sozialen Medien. 

Der Kunde versichert, dass er nur seine eigenen Internetadressen registriert oder optimieren lässt oder im Auftrag Dritter handelt und in deren Einverständnis. Der Kunde ist allein verantwortlich für Schäden an Webseiten Dritter, die trotzdem auftreten sollten.

§12 – Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt deutsches Recht, und Gerichtsstand ist ebenfalls Berlin, Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Unternehmenssitz im Ausland hat.

§13 – Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Rechtsnachfolger des Kunden sind ebenfalls an die Verpflichtungen aus Verträgen gebunden, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen wurden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.